Klimabonus 2026 · Ladestation

Förderungen für Ladestationen in Luxemburg

HEMS-Bonus von 500 €, gewährt bei ≥2 verbundenen Geräten (Ladestation, PV, Batterie, WP…). Die Ladestation wird mit 50 % der Kosten ohne MwSt. gefördert, bis zu 1.400 € für eine Ladestation nach ISO 15118-20. Details und Verfahren unten.

Förderungen für Ladestationen in Luxemburg

Maximale Förderung

1.400 €

Klimabonus 2026 · Ladestation

Offizielle Quelle · guichet.lu

Überblick Ladestation-Förderungen

Der Klimabonus 2026 fördert die Elektromobilität durch Zuschüsse für private Ladestationen: 50 % der Kosten ohne MwSt., bis zu einer Obergrenze je nach Typ der Ladestation.

  • Standard-Ladestation: bis zu 750 €
  • Intelligente Ladestation: bis zu 1.200 €, Ladestation ISO 15118-20 (Rechnung 2026): bis zu 1.400 €
  • MwSt. 3 % für eine Wohnung, die mindestens 10 Jahre alt ist (nicht automatisch)
  • Kombinierbar mit anderen Klimabonus-Prämien
  • Private Stellplätze und Eigentümergemeinschaften
  • Kompatibel mit der E-Auto-Prämie (Clever fueren)

Klimabonus 2026, Ladestation

TypPrämieBedingungenHinweise
Standard-Ladestation50 % ohne MwSt., max. 750 €> 3,7 kW, zugelassener ElektrikerStandard-Wallbox
Intelligente Ladestation50 % ohne MwSt., max. 1.200 €> 3,7 kW, zugelassener ElektrikerGesteuertes Laden
Ladestation ISO 15118-20 (Rechnung 2026)50 % ohne MwSt., max. 1.400 €> 3,7 kW, Norm ISO 15118-20Norm, die unter anderem bidirektionales Laden (V2G/V2H) ermöglicht
Energiemanagementsystem (HEMS)500 €Mindestens 2 verbundene GeräteLadestation, PV, Batterie, WP…
EigentümergemeinschaftSiehe guichet.luPro LadepunktJeder Eigentümer antragsberechtigt
Öffentlich/GewerbeHier nicht abgedecktSeparates ProgrammSiehe guichet.lu
Offizielle Quelle · guichet.lu

Förderbedingungen

Elektrofahrzeug

Antragsteller muss ein in Luxemburg zugelassenes E-Auto oder PHEV besitzen oder bestellt haben.

Konforme Installation

Wallbox auf privatem Stellplatz durch zugelassenen Elektriker mit AESL-Konformitätsbescheinigung.

Mindestleistung

Mindestens 3,7 kW (einphasig) oder 11 kW (dreiphasig empfohlen).

Intelligenter Zähler

Separater Zähler oder Unterzählung für Fahrzeugverbrauch erforderlich.

Luxemburger Immobilie

Eigentümer und Mieter (mit Zustimmung) förderfähig.

Antragsfrist

Der Antrag wird nach der Installation gestellt, innerhalb des Jahres nach dem 31. Dezember des Rechnungsjahres.

Verfahren

  1. 1

    Wallbox wählen

    11 kW dreiphasig für optimales Laden empfohlen.

  2. 2

    Angebote einholen

    Angebote inkl. Wallbox, Elektroinstallation und ggf. Tiefbau.

  3. 3

    Elektroinstallation prüfen

    Kapazität des Zählerschranks und Anschlussleistung prüfen.

  4. 4

    Installation & Zertifizierung

    Durch einen zugelassenen Elektriker installieren lassen, AESL-Bescheinigung erhalten.

  5. 5

    Antrag einreichen

    Auf MyGuichet.lu mit Rechnung, AESL-Bescheinigung und technischen Daten, innerhalb des Jahres nach dem 31. Dezember des Rechnungsjahres.

  6. 6

    Prämie erhalten

    Nach Prüfung des Antrags: 50 % der Kosten ohne MwSt., bis zur Obergrenze Ihrer Ladestation.

Zusätzliche Vorteile

Clever fueren

Kombinierbar mit der nationalen E-Auto-Prämie (bis 8.000 €).

Solares Laden

Mit PV-Anlage fahren Sie mit Sonnenstrom.

Intelligente Steuerung

Optimierung nach Tarif, PV-Produktion und Netzlast.

Wertsteigerung

Stellplatz mit Wallbox steigert den Immobilienwert.

Häufige Fragen

Einphasig oder dreiphasig?
Dreiphasig (11-22 kW) empfohlen für schnelleres Laden (4-6h statt 8-12h).
Wallbox in Eigentümergemeinschaft?
Ja, jeder Eigentümer kann eine eigene Wallbox installieren lassen.
Muss ich die Anschlussleistung erhöhen?
Meist nicht nötig. 11 kW = ca. 16A/Phase, übliche 3x25A-Anschlüsse reichen.
Was ist V2G/V2H?
Ihr Auto speist Strom zurück ins Netz oder Haus, wie eine Batterie auf Rädern. Ladestationen nach der Norm ISO 15118-20, die diese Kommunikation ermöglicht, erhalten die höchste Obergrenze (1.400 €).
Welche Frist gilt für den Antrag?
Innerhalb des Jahres nach dem 31. Dezember des Rechnungsjahres. Für die anderen Klimabonus-Förderungen gilt eine Frist von 4 Jahren.
Ist eine Ladestation im Klimabonus Wunnen förderfähig?
Ja, die Ladestation und die zugehörigen Elektroarbeiten fallen unter einen Fördertatbestand des Klimabonus Wunnen. Die genauen Beträge und Bedingungen werden auf guichet.lu veröffentlicht.

⚠️ Hinweis: Informationen nur zur Orientierung. Offizielle Quellen konsultieren. Beträge geprüft am 27. September 2026.

Förderung für eine Ladestation zu Hause in Luxemburg

Was die öffentliche Förderung abdeckt

Die Installation einer Ladestation für Elektrofahrzeuge zu Hause fällt unter den Klimabonus Wunnen, das nationale Förderprogramm für Wohngebäude. Gefördert werden die Ladestation selbst sowie die dafür nötigen Elektroarbeiten: eine eigene Leitung, der erforderliche Fehlerstromschutz und gegebenenfalls ein Lastmanagement, wenn mehrere Ladepunkte denselben Hausanschluss teilen.

Eine Ladestation lässt sich mit einer Photovoltaikanlage oder einem Heimspeicher kombinieren, doch jede Komponente fällt unter einen eigenen Fördertatbestand. Die geltenden Beträge und Obergrenzen zum Zeitpunkt Ihres Antrags werden auf guichet.lu veröffentlicht; kein Wert sollte ohne Prüfung des offiziellen Merkblatts als gesichert gelten.

Einfamilienhaus oder Stellplatz in der Eigentümergemeinschaft

Die Situation unterscheidet sich deutlich, je nachdem ob der Ladepunkt ein Einfamilienhaus oder einen Stellplatz in einer Eigentümergemeinschaft versorgt. Im Einfamilienhaus entscheidet der Eigentümer allein, vorbehaltlich der Kapazität seines Hausanschlusses. In einer Eigentümergemeinschaft erfordert die Installation einer Ladestation auf einem privaten Stellplatz häufig einen Beschluss der Eigentümerversammlung, insbesondere wenn die Verkabelung durch Gemeinschaftsflächen verläuft.

Das Reglement der Eigentümergemeinschaft und die am zentralen Zähler verfügbare Leistung bestimmen das Projekt ebenso stark wie das Budget. Ein Lastmanagement wird notwendig, sobald mehrere Bewohner Ladestationen am selben Sammelzähler installieren, um eine Überschreitung der vereinbarten Anschlussleistung zu vermeiden.

Die Rolle des zugelassenen Elektrikers und des Netzbetreibers

Die Anschlussarbeiten für eine Ladestation müssen von einem Unternehmen mit einer Niederlassungsgenehmigung für die Tätigkeit als Elektriker durchgeführt werden. Es dimensioniert die Verkabelung, installiert die erforderlichen Schutzeinrichtungen und stellt die Konformitätsbescheinigung aus, die für den Förderantrag unerlässlich ist.

Je nach Leistung der Ladestation und Kapazität des bestehenden Anschlusses kann ein Schritt beim Netzbetreiber nötig sein, um die verfügbare Leistung zu bestätigen oder zu erhöhen. Der Elektriker erkennt diesen Bedarf beim technischen Besuch und bereitet gegebenenfalls den entsprechenden Antrag vor.

Unterlagen und Ablauf des Antrags

Die Akte umfasst in der Regel das detaillierte Angebot des Unternehmens, die Konformitätsbescheinigung, die bezahlte Rechnung und, bei Wohnungen in Eigentümergemeinschaften, den Beschluss der Versammlung, sofern dieser erforderlich ist. Prüfen Sie, ob vor Beginn der Arbeiten ein Vorantrag gestellt werden muss: In mehreren Bereichen des Klimabonus Wunnen geht die Grundsatzzusage der Beauftragung voraus, und eine vorzeitige Bestellung kann die Förderfähigkeit gefährden.

Die einzuhaltende Reihenfolge entspricht der anderer Fördertatbestände: eine kostenlose Energieberatung bei der Klima-Agence, ein Angebot eines zugelassenen Unternehmens, die Vorabzusage sofern erforderlich, die Durchführung der Arbeiten, die Rechnung und schließlich die Zusammenstellung des Antrags mit den Belegen.

Häufige Gründe für eine Ablehnung

Die häufigsten Ablehnungsgründe sind Arbeiten, die vor der erforderlichen Vorabzusage begonnen wurden, eine Rechnung eines Unternehmens ohne passende Zulassung, oder eine unvollständige Akte bei Eigentümergemeinschaften ohne Nachweis des Versammlungsbeschlusses, wenn dieser nötig ist. Eine fehlende Konformitätsbescheinigung oder eine Rechnung, die Ladestation und Nebenarbeiten nicht getrennt ausweist, verzögert die Bearbeitung ebenfalls.

Kommunale Förderungen, unabhängig vom nationalen Programm, bestehen in manchen Gemeinden und unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde. Erkundigen Sie sich beim technischen Dienst Ihrer Gemeinde: Sie ergänzen den Klimabonus Wunnen, ersetzen ihn aber nicht.

Wo Sie verbindliche Beträge und kostenlose Beratung erhalten

Die geltenden Beträge, Obergrenzen und Bedingungen werden auf guichet.lu veröffentlicht und sollten vor jeder finanziellen Verpflichtung geprüft werden. Die Klima-Agence bietet eine kostenlose, unabhängige Energieberatung an, die das Zusammenspiel zwischen Ladestation, einer möglichen Solaranlage und der verfügbaren Anschlussleistung klärt, bevor Angebote eingeholt werden.

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