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Umfassender Leitfaden zu Energie- & Renovierungsförderungen in Luxemburg
Klimabonus 2026

Umfassender Leitfaden zu Energie- & Renovierungsförderungen in Luxemburg

Klimabonus, reduzierte MwSt. 3 %, zinsloser Klimaprêt… Entdecken Sie alle verfügbaren Förderungen für Ihre Energie- und Renovierungsprojekte im Großherzogtum.

Photovoltaik-Anlagen

Der Klimabonus fördert PV-Anlagen im Wohnbereich nach einer degressiven Staffel. Neu 2026: Die Vorfinanzierung erlaubt den direkten Abzug der Förderung von der Installateur-Rechnung.

LeistungsstufeFörderung pro kWpMax. Förderung Stufe
0 – 5 kWc1.400 €/kWc7.000 €
5 – 10 kWc1.200 €/kWc6.000 €
10 – 20 kWc800 €/kWc8.000 €
20 – 30 kWc400 €/kWc4.000 €
Typisches Wohnmaximum (≤10 kWp)10.000 €

Heimspeicher

Der Klimabonus 2026 fördert die Installation eines Heimspeichers in Kombination mit einer PV-Anlage.

  • 150 €/kWh installierter Kapazität
  • Maximal 2.250 € pro Installation
  • Maximal förderfähige Kapazität: 15 kWh
  • Muss mit einer PV-Anlage gekoppelt sein

Max. Gesamtförderung (PV + Speicher)

12.250 €

10.000 € PV + 2.250 € Speicher

Wärmepumpe

Die Förderungen richten sich nach dem Typ der Wärmepumpe und danach, ob eine fossile Heizung ersetzt wird.

Typ der WärmepumpeMaximale Förderung
Geothermie + fossile Heizung ersetzt12.000 €
Geothermie ohne Ersatz8.000 €
Luft-Wasser + fossile Heizung ersetzt10.000 €
Luft-Wasser ohne Ersatz6.000 €
Neubau (alle Wärmepumpen)3.000 €

Ladestation

Die Ladestation ist Teil des HEMS-Systems (Home Energy Management System). Die HEMS-Förderung von 500 € wird gewährt, sobald mindestens 2 Geräte verbunden sind (PV-Wechselrichter, Speicher, Ladestation, Wärmepumpe…).

500 € HEMS-Förderung

≥ 2 Geräte an das Energiemanagement angeschlossen


Dämmung & Sanierung

Der Klimabonus fördert die Wärmedämmung und energetische Sanierung mit einer Gesamtobergrenze von 50.000 €.

Art der ArbeitenFörderung
Wanddämmung115 €/m²
Dachdämmung115 €/m²
Hinterlüftete Fassade130 €/m²
Fenster (Ug ≤ 0.6)70 €/m² Verglasung
Kontrollierte Wohnraumlüftung3.000 €

Bonus Gesamtsanierung

Wenn Sie innerhalb von 24 Monaten 3 oder mehr Maßnahmen durchführen, erhalten Sie einen Zuschlag von 15 % auf alle damit verbundenen Klimabonus-Förderungen.

Kombinierbare Förderungen

Reduzierte MwSt. 3 %

Für alle Wohnungen älter als 2 Jahre. Wird automatisch auf der Installateur-Rechnung angewendet.

Zinsloser Klimaprêt

Zinsloser Kredit bis zu 100.000 € zur Finanzierung Klimabonus-förderfähiger Arbeiten.

Kommunale Förderungen

Einige Gemeinden bieten zusätzliche Prämien (bis zu 1.000 € oder mehr je nach Gemeinde).

Sozialzuschlag +25 %

Haushalte mit geringem Einkommen erhalten einen Zuschlag von 25 % auf die Klimabonus-Förderungen.

HEMS 500 €

Förderung für ein Energiemanagementsystem mit ≥ 2 verbundenen Geräten (PV, Speicher, Ladestation, Wärmepumpe…).

Vorfinanzierung

Die PV-Förderung kann direkt von der Installateur-Rechnung abgezogen werden, keine Vorleistung nötig.

So erhalten Sie Ihre Förderungen, in 5 Schritten

1

Energie-Audit

Lassen Sie ein Audit erstellen (kostenlose Energieberatung myenergy), um die vorrangigen Arbeiten zu identifizieren.

2

Anmeldung auf guichet.lu

Melden Sie Ihr Projekt online auf guichet.lu vor Baubeginn an. Sie erhalten eine Bestätigung.

3

Durchführung der Arbeiten

Lassen Sie die Arbeiten von einem zertifizierten Installateur ausführen. Bewahren Sie alle Rechnungen und Bescheinigungen auf.

4

Förderantrag

Reichen Sie Ihren Antrag innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss der Arbeiten über guichet.lu ein.

5

Auszahlung

Die Förderung wird nach Freigabe des Antrags per Überweisung ausgezahlt (Ø Bearbeitungszeit: 2 bis 4 Monate).

Förderbedingungen

Wohnsitz in Luxemburg

Der Antragsteller muss Eigentümer oder Mieter einer Wohnung im Großherzogtum sein.

Zertifizierter Installateur

Die Arbeiten müssen von einem in Luxemburg zugelassenen Fachbetrieb ausgeführt werden.

Technische Normen

Materialien und Geräte müssen den europäischen Normen und den Klimabonus-Kriterien entsprechen.

Vorherige Anmeldung

Die Anmeldung muss vor Beginn der Arbeiten auf guichet.lu erfolgen.

Antragsfrist

Der Förderantrag muss innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss der Arbeiten eingereicht werden.

Energieausweis vorher/nachher

Für Sanierungsarbeiten kann ein Energieausweis erforderlich sein.

Häufige Fragen

Sind die Förderungen rückwirkend?
Nein. Die Anmeldung auf guichet.lu muss vor Beginn der Arbeiten erfolgen, um die Klimabonus-Förderungen zu erhalten.
Welche Frist gilt für den Förderantrag?
Sie haben 12 Monate ab Abschluss der Arbeiten Zeit, um den Antrag über guichet.lu einzureichen.
Sind Zweitwohnsitze förderfähig?
Nein. Nur der Hauptwohnsitz in Luxemburg ist förderfähig.
Ist Eigenleistung förderfähig?
In der Regel nein. Die Arbeiten müssen von einem zugelassenen Fachbetrieb ausgeführt werden. Ausnahme: Dachbodendämmung in Eigenleistung kann unter bestimmten Bedingungen förderfähig sein.
Wie lange läuft das Klimabonus-Programm?
Das Programm ist mindestens bis 2030 bestätigt. Beträge und Bedingungen können jährlich angepasst werden.
Können mehrere Förderungen kombiniert werden?
Ja. Klimabonus, MwSt. 3 %, Klimaprêt und kommunale Förderungen sind kombinierbar. Der Sozialzuschlag von 25 % kommt zusätzlich hinzu.

Offizielle Links und Ressourcen

Konsultieren Sie die offiziellen Quellen für die aktuellsten Informationen.

Berechnen Sie Ihre Förderungen in 30 Sekunden

Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner, um den genauen Betrag Ihrer Klimabonus-Förderungen 2026 zu erfahren.