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Klimabonus 2026 in Luxemburg: Beträge, Voraussetzungen und MyGuichet.lu-Antrag
Ratgeber und Aktuelles
15 mars 2026 11 min

Klimabonus 2026 in Luxemburg: Beträge, Voraussetzungen und MyGuichet.lu-Antrag

Der Klimabonus ist Luxemburgs zentrales Förderprogramm für die energetische Sanierung und erneuerbare Energien im Wohnbereich. Die Ausgabe 2026 bestätigt die seit 2023 erhöhten Beträge und stellt das vollständig digitale Verfahren über MyGuichet.lu klar. Dieser Leitfaden erklärt die Zuschüsse pro Technologie (PV, Batterie, Wärmepumpe, Solarthermie, Dämmung, Lüftung, Ladestation), die Zugangsvoraussetzungen, den genauen Ablauf des Antrags und die häufigsten Fehler.

Was der Klimabonus 2026 abdeckt

Der Klimabonus bündelt die staatlichen Zuschüsse Luxemburgs für energetische Sanierung und erneuerbare Energien im Wohnbereich. Verwaltet wird er vom Umweltministerium; die technische Beratung übernimmt die Klima-Agence. Er umfasst 2026 acht Bereiche: Gebäudehülle (Dach, Fassade, Boden, Fenster), kontrollierte Wohnraumlüftung, Photovoltaik, Speicherbatterien, Wärmepumpen (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Luft-Luft), Biomasseheizung, Solarthermie und Ladestationen für Elektrofahrzeuge.

Bei einer gut kombinierten Komplettsanierung erreicht ein Haushalt oft über 40.000 € kumulierte Förderung. Grundregel: Je struktureller der Eingriff, desto höher der Zuschuss. Boni für „Komplettsanierung" oder „Ausstieg aus fossilen Brennstoffen" können den Zuschuss zusätzlich um 25,50 % erhöhen.

Fördertabelle 2026 pro Technologie

Die Tabelle zeigt die Höchstbeträge für ein typisches Einfamilienhaus. Die tatsächlichen Sätze hängen von installierter Leistung, Fläche und erreichter Performance ab. Die offiziellen Details finden Sie stets auf der Seite Solar-Zuschüsse und im entsprechenden Klimabonus-Datenblatt auf MyGuichet.lu.

TechnologieRichtbetrag 2026Berechnung
Photovoltaik ≤ 10 kWpbis zu 5.000 €500 €/kWp, max. 50 % der Kosten
Photovoltaik 10,30 kWpbis zu 12.500 €500 €/kWp degressiv
Hausbatteriebis zu 5.000 €500 €/kWh, max. 50 % der Kosten
Luft-Wasser-Wärmepumpebis zu 12.000 €Pauschale je Leistung
Erdwärmepumpe (Sole-Wasser)bis zu 21.000 €Pauschale + Sonden
Solarthermie Warmwasserbis zu 5.000 €Pauschale je Kollektorfläche
Biomasseheizung (Pellets, Scheite)bis zu 12.000 €Pauschale je Leistung
Kontrollierte Lüftung mit Wärmerückgewinnungbis zu 3.500 €Pauschale je Luftmenge
Dachdämmungbis zu 12.000 €~60 €/m²
Fassadendämmung (WDVS)bis zu 24.000 €~45 €/m²
Dreifachverglaste Fensterbis zu 6.000 €~150 €/m²
Heim-Ladestation (Chargy Home)bis zu 1.200 €50 % der Kosten

Maßgeblich ist stets der zum Zeitpunkt des vollständigen Antrags geltende Betrag.

Allgemeine Voraussetzungen

Fünf Bedingungen gelten für alle Positionen:

  • Die Immobilie liegt in Luxemburg und dient als Haupt- oder Zweitwohnsitz (auch reine Mietobjekte sind unter Bedingungen förderfähig).
  • Der Antragsteller ist Eigentümer, Miteigentümer oder Mieter mit schriftlicher Zustimmung des Eigentümers.
  • Die Arbeiten werden von einem Betrieb mit luxemburgischer Niederlassungsgenehmigung und Eintragung in der Chambre des Métiers ausgeführt. Eigenmontagen sind nicht förderfähig.
  • Der vollständige Antrag muss innerhalb von zwei Jahren nach der bezahlten Schlussrechnung eingereicht werden.
  • Die eingebauten Geräte erfüllen die Leistungsschwellen der Verordnung (Mindest-JAZ für Wärmepumpen, Wirkungsgrad für Biomasse, U-Wert für Fenster usw.).

Seit 2024 haben Eigentümergemeinschaften ein eigenes Regelwerk, das jedem Miteigentümer die Beantragung seines Anteils ermöglicht.

Technische Voraussetzungen je Technologie

Photovoltaik: Nennleistung ≥ 1 kWp, IEC-zertifizierte Module, zertifizierter Wechselrichter, Netzanschlussvertrag mit Creos.

Batterie: Nutzkapazität ≥ 3 kWh, Herstellergarantie mindestens 10 Jahre oder 6.000 Zyklen, Schutz gegen thermisches Durchgehen. Kopplung an eine PV-Anlage im selben Gebäude.

Wärmepumpe: SCOP ≥ 3,8 (Luft-Wasser) bzw. ≥ 4,3 (Sole-Wasser) nach EN 14825, Kältemittel mit niedrigem GWP. Für den „Fossil-Ausstiegsbonus" muss der alte Kessel demontiert und entsorgt werden.

Dämmung: maximale U-Werte (0,15 W/m²K Dach, 0,20 Fassade, 0,90 Fenster). Die Konformitätsbescheinigung des Betriebs muss Dicke und Wärmeleitfähigkeit λ angeben.

Ladestation: intelligenter, OCPP-kompatibler Ladepunkt mit Unterzähler, Installation durch zugelassenen Elektriker.

MyGuichet.lu Schritt für Schritt

Seit 2023 läuft der Klimabonus-Antrag ausschließlich digital über MyGuichet.lu. Ablauf:

  • Auf www.guichet.lu mit einem LuxTrust-Produkt (Token, Smartcard, Signing Stick) oder luxemburgischer eID anmelden. Privater Bereich muss vorher angelegt werden.
  • Im Verfahrenskatalog nach „Klimabonus" suchen und das passende Datenblatt öffnen (z. B. „Beihilfe für Photovoltaikanlagen").
  • Auf „Neuer Antrag" klicken. MyGuichet.lu erstellt ein vorausgefülltes Formular.
  • Technische Angaben eintragen: Leistung/Fläche, Marke, Modell, Seriennummern, Inbetriebnahmedatum.
  • Pflichtunterlagen anhängen: bezahlte Detailrechnung, Konformitätsbescheinigung des Installateurs, Plan/Schema, Niederlassungsbescheinigung des Betriebs, IBAN, ggf. Beratungsbericht der Klima-Agence für den erhöhten Zuschuss.
  • Antrag mit LuxTrust elektronisch signieren und einreichen. Eingangsbestätigung innerhalb von 24 h.
  • Bearbeitung im Reiter „Meine Verfahren" verfolgen. Durchschnittliche Bearbeitungszeit 2025: 4,6 Monate bis zur Auszahlung.

Tipp: Pro Beleg eine einzige PDF-Datei (unter 10 MB, A4). 70 % der abgelehnten Anträge scheitern an einer unleserlichen Seite, fehlendem Stempel oder unklarer Rechnung.

Kombinierbarkeit und Boni 2026

Der Klimabonus lässt sich mit weiteren Instrumenten kombinieren:

  • Superermäßigte Mehrwertsteuer von 3 % auf energetische Sanierungsarbeiten in Gebäuden älter als zwei Jahre.
  • Klimakredit mit vergünstigten Zinsen bei mehreren luxemburgischen Banken.
  • Kommunale Zuschüsse: viele Gemeinden legen 10,25 % obendrauf für PV, Wärmepumpen oder Dämmung.
  • Bonus „Komplettsanierung": +25 % auf Dämm- und Lüftungszuschüsse bei drei oder mehr Maßnahmen in einer Kampagne.
  • Bonus „Fossil-Ausstieg": +50 % auf den Wärmepumpen- oder Biomassezuschuss beim Ersatz eines Öl- oder Gaskessels.

Bei einer typischen Sanierung eines 80er-Jahre-Hauses (Fassade + Dach + Luft-Wärmepumpe + 8 kWp PV + Batterie) können 45,60 % der Gesamtkosten durch öffentliche Zuschüsse gedeckt werden.

Häufige Fehler

  • Rechnungen vor Firmen-Autorisierung: Rechnungen aus einer Zeit, in der der Betrieb noch keine luxemburgische Autorisation hatte, führen zur Ablehnung.
  • Fristversäumnis: Antrag innerhalb von zwei Jahren nach Schlussrechnung.
  • Nicht in Luxemburg zugelassene Firma: disqualifiziert die gesamte Rechnung.
  • Kein Entsorgungsnachweis für den alten Kessel: kein „Fossil-Ausstiegsbonus".
  • Zu schwache Technik: Standardmodule oder Billig-Wärmepumpen unterschreiten oft die Klimabonus-Schwelle. Vom Installateur eine schriftliche Konformitätsbestätigung verlangen.

Weiterlesen: Solar und Sanierung

Der Klimabonus lohnt sich besonders bei Solaranlagen, die Zuschuss, 3 %-MwSt., Eigenverbrauch/Einspeisung und Wertsteigerung der Immobilie kombinieren. Zum Vertiefen:

Bei umfassenden Projekten lohnt die Reihenfolge: zuerst Gebäudehülle (Dämmung, Lüftung), dann Erzeuger (Wärmepumpe), dann PV und ggf. Batterie. So werden Wärmepumpe und PV richtig dimensioniert und die Sanierungsboni voll ausgeschöpft.

FAQ

Wie hoch ist der Klimabonus 2026 maximal?

Es gibt keinen globalen Höchstbetrag: Jede Technologie hat ihren eigenen Deckel (z. B. 12.000 € für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, 24.000 € für Fassadendämmung). Ein Sanierungsprojekt kumuliert leicht mehr als 40.000 €, mit den Boni auch 60.000 € und mehr.

Kann ich den Antrag ohne LuxTrust stellen?

Nein, der Regelweg erfordert LuxTrust oder luxemburgische eID auf MyGuichet.lu. Ein Ausnahme-Papierverfahren ist möglich, verlängert aber die Bearbeitungszeit.

Wie lange habe ich nach den Arbeiten Zeit?

Zwei Jahre nach der bezahlten Schlussrechnung. Danach verfällt der Anspruch.

Ist der Klimabonus mit 3 %-MwSt. und kommunalen Zuschüssen kombinierbar?

Ja. Die 3 %-MwSt. gilt automatisch für förderfähige energetische Sanierungen in Gebäuden älter als 2 Jahre, kommunale Zuschüsse kommen zusätzlich zur staatlichen Förderung.

Darf ein ausländischer Betrieb installieren?

Nur mit luxemburgischer Niederlassungsgenehmigung und Eintragung in der Chambre des Métiers. Ohne diese ist die Rechnung nicht förderfähig.

Wie lange dauert die Auszahlung?

2025 im Schnitt 4,6 Monate zwischen vollständigem Antrag und Auszahlung. Unvollständige Anträge dauern deutlich länger.

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