Klimabonus 2026 in Luxemburg: Beträge, Voraussetzungen und MyGuichet.lu-Antrag
Der Klimabonus ist Luxemburgs zentrales Förderprogramm für die energetische Sanierung und erneuerbare Energien im Wohnbereich. Die Ausgabe 2026 bestätigt die seit 2023 erhöhten Beträge und stellt das vollständig digitale Verfahren über MyGuichet.lu klar. Dieser Leitfaden erklärt die Zuschüsse pro Technologie (PV, Batterie, Wärmepumpe, Solarthermie, Dämmung, Lüftung, Ladestation), die Zugangsvoraussetzungen, den genauen Ablauf des Antrags und die häufigsten Fehler.

Was der Klimabonus 2026 abdeckt
Der Klimabonus bündelt die staatlichen Zuschüsse Luxemburgs für energetische Sanierung und erneuerbare Energien im Wohnbereich. Verwaltet wird er vom Umweltministerium; die technische Beratung übernimmt die Klima-Agence. Er umfasst 2026 acht Bereiche: Gebäudehülle (Dach, Fassade, Boden, Fenster), kontrollierte Wohnraumlüftung, Photovoltaik, Speicherbatterien, Wärmepumpen (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Luft-Luft), Biomasseheizung, Solarthermie und Ladestationen für Elektrofahrzeuge.
Bei einer gut kombinierten Komplettsanierung erreicht ein Haushalt oft über 40.000 € kumulierte Förderung. Grundregel: Je struktureller der Eingriff, desto höher der Zuschuss. Der Bonus für die erreichte Energieklasse kann die Sanierungsförderung um 20 bis 50 % erhöhen.
Fördertabelle 2026 pro Technologie
Die Tabelle zeigt die Höchstbeträge für ein typisches Einfamilienhaus. Die tatsächlichen Sätze hängen von installierter Leistung, Fläche und erreichter Performance ab. Die offiziellen Details finden Sie stets auf der Seite Solar-Zuschüsse und im entsprechenden Klimabonus-Datenblatt auf MyGuichet.lu.
| Technologie | Richtbetrag 2026 | Berechnung |
|---|---|---|
| Photovoltaik im Eigenverbrauch (ab 2 kWp) | bis zu 10.000 € | Formel P × (1.155 − 1.155/35 × P), Obergrenze bei etwa 15 kWp |
| Hausbatterie (ab 2 kWh) | bis zu 2.250 € | Formel Q × (500 − 500/18 × Q), Obergrenze ab 9 kWh |
| Luft-Wasser-Wärmepumpe | 6.000 € bis 10.000 € | je nach Ersatz einer fossilen Heizung, +2.000 € bei Bestellung bis 30.06.2027 |
| Erdwärmepumpe (Sole-Wasser) | 8.000 € bis 12.000 € | je nach Ersatz einer fossilen Heizung, +2.000 € bei Bestellung bis 30.06.2027 |
| Solarthermie Warmwasser | bis zu 5.000 € | Pauschale je Kollektorfläche |
| Biomasseheizung (Pellets, Scheite) | bis zu 12.000 € | Pauschale je Leistung |
| Kontrollierte Wohnraumlüftung | 60 €/m² EBF (erhöht 70 €/m² EBF) | mit Energieberatung |
| Dachdämmung | 115 €/m² (erhöht 140 €/m²) | ökologischer Dämmstoff, Grundsatzzustimmung vor den Arbeiten |
| Fassadendämmung (WDVS) | 115 €/m² bis 130 €/m² (erhöht 140 €/m² bis 155 €/m²) | je nach Dämmstoff, Grundsatzzustimmung vor den Arbeiten |
| Fenster und Fenstertüren (Ug ≤ 0,6) | 70 €/m² (erhöht 80 €/m²) | pro m² |
| Heim-Ladestation | bis zu 1.400 € | 50 % der Kosten ohne MwSt., Obergrenze 750 €, 1.200 € oder 1.400 € je nach Ladestation |
Die erhöhten Beträge gelten für Anträge auf Grundsatzzustimmung zwischen dem 1. Januar 2026 und dem 30. Juni 2027. Beträge geprüft am 27. September 2026. Maßgeblich ist stets der zum Zeitpunkt des vollständigen Antrags geltende Betrag.
Allgemeine Voraussetzungen
Fünf Bedingungen gelten für alle Positionen:
- Die Immobilie liegt in Luxemburg und dient als Hauptwohnsitz.
- Der Antragsteller ist Eigentümer, Miteigentümer oder Mieter mit schriftlicher Zustimmung des Eigentümers.
- Die Arbeiten werden von einem Betrieb mit luxemburgischer Niederlassungsgenehmigung und Eintragung in der Chambre des Métiers ausgeführt. Eigenmontagen sind nicht förderfähig.
- Der vollständige Antrag muss innerhalb von 4 Jahren ab dem 31. Dezember des Rechnungsjahres eingereicht werden (Ladestation: innerhalb des folgenden Jahres). Für die energetische Sanierung ist eine Grundsatzzustimmung vor Beginn der Arbeiten Pflicht.
- Die eingebauten Geräte erfüllen die Leistungsschwellen der Verordnung (Mindest-JAZ für Wärmepumpen, Wirkungsgrad für Biomasse, U-Wert für Fenster usw.).
Seit 2024 haben Eigentümergemeinschaften ein eigenes Regelwerk, das jedem Miteigentümer die Beantragung seines Anteils ermöglicht.
Technische Voraussetzungen je Technologie
Photovoltaik: Nennleistung ≥ 2 kWp, Betrieb im Eigenverbrauch (Verzicht auf die Einspeisevergütung), IEC-zertifizierte Module, zertifizierter Wechselrichter.
Batterie: Nutzkapazität ≥ 2 kWh, Herstellergarantie mindestens 10 Jahre oder 6.000 Zyklen, Schutz gegen thermisches Durchgehen. Kopplung an eine PV-Anlage im selben Gebäude.
Wärmepumpe: SCOP ≥ 3,8 (Luft-Wasser) bzw. ≥ 4,3 (Sole-Wasser) nach EN 14825, Kältemittel mit niedrigem GWP. Für den höheren Betrag bei Ersatz einer fossilen Heizung muss der alte Kessel demontiert und entsorgt werden.
Dämmung: maximale U-Werte (0,15 W/m²K Dach, 0,20 Fassade, 0,90 Fenster). Die Konformitätsbescheinigung des Betriebs muss Dicke und Wärmeleitfähigkeit λ angeben.
Ladestation: intelligenter, OCPP-kompatibler Ladepunkt mit Unterzähler, Installation durch zugelassenen Elektriker.
MyGuichet.lu Schritt für Schritt
Seit 2023 läuft der Klimabonus-Antrag ausschließlich digital über MyGuichet.lu. Ablauf:
- Auf www.guichet.lu mit einem LuxTrust-Produkt (Token, Smartcard, Signing Stick) oder luxemburgischer eID anmelden. Privater Bereich muss vorher angelegt werden.
- Im Verfahrenskatalog nach „Klimabonus" suchen und das passende Datenblatt öffnen (z. B. „Beihilfe für Photovoltaikanlagen").
- Auf „Neuer Antrag" klicken. MyGuichet.lu erstellt ein vorausgefülltes Formular.
- Technische Angaben eintragen: Leistung/Fläche, Marke, Modell, Seriennummern, Inbetriebnahmedatum.
- Pflichtunterlagen anhängen: bezahlte Detailrechnung, Konformitätsbescheinigung des Installateurs, Plan/Schema, Niederlassungsbescheinigung des Betriebs, IBAN, ggf. Beratungsbericht der Klima-Agence für den erhöhten Zuschuss.
- Antrag mit LuxTrust elektronisch signieren und einreichen. Eingangsbestätigung innerhalb von 24 h.
- Bearbeitung im Reiter „Meine Verfahren" verfolgen. Durchschnittliche Bearbeitungszeit 2025: 4,6 Monate bis zur Auszahlung.
Tipp: Pro Beleg eine einzige PDF-Datei (unter 10 MB, A4). 70 % der abgelehnten Anträge scheitern an einer unleserlichen Seite, fehlendem Stempel oder unklarer Rechnung.
Kombinierbarkeit und Boni 2026
Der Klimabonus lässt sich mit weiteren Instrumenten kombinieren:
- Superermäßigte Mehrwertsteuer von 3 % auf Arbeiten in einer Wohnung, die mindestens 10 Jahre alt ist und als Hauptwohnsitz dient, Steuervorteil begrenzt auf 50.000 € pro Wohnung, nicht automatisch.
- Klimaprêt: Zinszuschuss von 1,5 % auf einen Klimakredit, berücksichtigt bis 100.000 €.
- Sozialer Top-up: 10 % bis 100 % des Klimabonus-Betrags zusätzlich für Haushalte unter bestimmten Einkommensgrenzen.
- Kommunale Zuschüsse: viele Gemeinden legen 10,25 % obendrauf für PV, Wärmepumpen oder Dämmung.
- Klassenbonus: Mit Energieberatung wird die Sanierungsförderung um 20 %, 30 % oder 50 % erhöht, wenn die Wohnung mindestens 2 Klassen gewinnt und die Klasse C, B oder A/A+ erreicht.
- Wärmepumpe: höherer Betrag beim Ersatz einer fossilen Heizung oder elektrischen Direktheizung, und +2.000 € bei einer Bestellung zwischen dem 1. Januar 2026 und dem 30. Juni 2027.
Bei einer typischen Sanierung eines 80er-Jahre-Hauses (Fassade + Dach + Luft-Wärmepumpe + 8 kWp PV + Batterie) können 45,60 % der Gesamtkosten durch öffentliche Zuschüsse gedeckt werden.
Häufige Fehler
- Rechnungen vor Firmen-Autorisierung: Rechnungen aus einer Zeit, in der der Betrieb noch keine luxemburgische Autorisation hatte, führen zur Ablehnung.
- Fristversäumnis: Antrag innerhalb von 4 Jahren ab dem 31. Dezember des Rechnungsjahres (Ladestation: 1 Jahr).
- Nicht in Luxemburg zugelassene Firma: disqualifiziert die gesamte Rechnung.
- Kein Entsorgungsnachweis für den alten Kessel: kein höherer Betrag für den Ersatz einer fossilen Heizung.
- Zu schwache Technik: Standardmodule oder Billig-Wärmepumpen unterschreiten oft die Klimabonus-Schwelle. Vom Installateur eine schriftliche Konformitätsbestätigung verlangen.
Weiterlesen: Solar und Sanierung
Der Klimabonus lohnt sich besonders bei Solaranlagen, die Zuschuss, 3 %-MwSt., Eigenverbrauch/Einspeisung und Wertsteigerung der Immobilie kombinieren. Zum Vertiefen:
- Das Solar-Portal für Luxemburg enthält den Rentabilitätsrechner, die Erklärung zum Eigenverbrauch und typische Fallbeispiele je Dachgröße.
- Der vollständige Leitfaden Solar-Zuschüsse erklärt Einspeisetarife, Creos-Anschluss, Zusammenspiel mit der Batterie und die vorzubereitenden Unterlagen.
Bei umfassenden Projekten lohnt die Reihenfolge: zuerst Gebäudehülle (Dämmung, Lüftung), dann Erzeuger (Wärmepumpe), dann PV und ggf. Batterie. So werden Wärmepumpe und PV richtig dimensioniert und der Klassenbonus wird erreichbar.
FAQ
Wie hoch ist der Klimabonus 2026 maximal?
Es gibt keinen globalen Höchstbetrag: Jede Technologie hat ihren eigenen Deckel (z. B. 10.000 € für Photovoltaik, 12.000 € für eine Erdwärmepumpe, die eine fossile Heizung ersetzt, 1.400 € für eine Ladestation). Die Dämmung wird pro m² gefördert, mit einem Bonus von 20 bis 50 % je nach erreichter Energieklasse.
Kann ich den Antrag ohne LuxTrust stellen?
Nein, der Regelweg erfordert LuxTrust oder luxemburgische eID auf MyGuichet.lu. Ein Ausnahme-Papierverfahren ist möglich, verlängert aber die Bearbeitungszeit.
Wie lange habe ich nach den Arbeiten Zeit?
4 Jahre ab dem 31. Dezember des Rechnungsjahres (Ladestation: innerhalb des folgenden Jahres). Danach verfällt der Anspruch.
Ist der Klimabonus mit 3 %-MwSt. und kommunalen Zuschüssen kombinierbar?
Ja. Die 3 %-MwSt. gilt für Arbeiten in einer Wohnung, die mindestens 10 Jahre alt ist und als Hauptwohnsitz dient, bis zu einem Vorteil von 50.000 € pro Wohnung; sie ist nicht automatisch. Kommunale Zuschüsse kommen zusätzlich zur staatlichen Förderung.
Darf ein ausländischer Betrieb installieren?
Nur mit luxemburgischer Niederlassungsgenehmigung und Eintragung in der Chambre des Métiers. Ohne diese ist die Rechnung nicht förderfähig.
Wie lange dauert die Auszahlung?
2025 im Schnitt 4,6 Monate zwischen vollständigem Antrag und Auszahlung. Unvollständige Anträge dauern deutlich länger.